Corona-Pandemie: Nutzung von vereinseigenen Standanlagen
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|Liebe Schützenschwestern, liebe Schützenbrüder,
uns erreichen häufig Anfragen und Rückfragen aus den Vereinen und Verbänden, welche sportlichen Aktivitäten im Rahmen des aktuellen Lockdowns auf unseren Schießständen überhaupt noch möglich sind.
Daher möchten wir mit diesem Schreiben – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - die für Sportstätten wesentlichen Auszüge aus der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand 22. Januar 2021) aufführen.
Corona-Pandemie, hier: Nutzung von vereinseigenen Standanlagen durch
bis zu zwei Schützen bzw. Angehörigen des eigenen Haushalts - Info im Anhang -